eVB-Nummer zur KFZ-Zulassung

Beantrage hier einfach und unkompliziert die eVB-Nummer zur An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges!
Thomas und Niklas Eulgem

Die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (kurz: eVB) dient der Zulassungsbehörde als Nachweis für den gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherungsschutz. Immer, wenn ein Fahrzeug angemeldet oder umgemeldet wird, muss der Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer einer Versicherung vorgelegt werden.

Hier kannst Du diese unkompliziert beantragen, für den Fall, dass Du z. B. ein neues Auto bekommst, welches zugelassen werden soll. Nach Erhalt ist die eVB-Nummer für 6 Monate gültig. Wird diese nicht eingelöst, verfällt sie ungenutzt.

Welche Unterlagen benötigst Du außer der eVB-Nummer sonst noch für die Anmeldung Deines Fahrzeuges?
  • Personalausweis / Reisepass
  • Bei Firmenwagen Handelsregistereintrag oder Gewerbeschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief + ggf. Fahrzeugschein)
  • Bei Gebrauchtwagen den Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Neuwagen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) des Herstellers
  • Bankverbindung zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Ggf. eine Vollmacht, falls jemand anderes das Fahrzeug für Dich zulässt.

Wie kommst Du nun an die eVB-Nummer?

Entweder Du rufst uns im Büro an oder füllst das nachfolgende Kontaktformular aus! Im Anschluss prüfen wir Deine Anfrage und senden Dir so schnell wie möglich die eVB-Nummer per E-Mail oder SMS zu.

Für den Fall, dass wir Dir keine eVB-Nummer ausstellen können, weil wir noch Rückfragen haben, kontaktieren wir Dich umgehend.

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