Einwilligung zur Kontaktaufnahme
Der persönliche Kontakt mit unseren Kundinnen und Kunden ist uns wichtig - er steht neben den Leistungsversprechen, die wir bei Vertragsabschluss geben an erster Stelle. Damit wir Dich überhaupt auf gewohntem Weg kontaktieren dürfen - telefonisch, per E-Mail oder per Post - brauchen wir Deine Einwilligung. Keine Sorge - wir versenden keine Newsletter!
Einwilligung zur Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten
Manchmal müssen wir besonders personenbezogene Daten verarbeiten - z. B. Gesundheitsdaten. Entweder, weil es zur Beantragung von Versicherungsverträgen erforderlich ist, wie bei Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen oder im Schadenfall (z. B. bei körperlichen Verletzungen). Deine Einwilligung ist erforderlich, damit wir diese Daten im Rahmen unserer Arbeit rechtssicher erfassen, verarbeiten und entsprechend an den Continentale Versicherungsverbund weitergeben können, damit Dein Versicherungs- oder Leistungsantrag geprüft oder Dein Schaden vernünftig bearbeitet werden kann.
Vollmacht zur Auskunft über Deine Versicherungsverträge
Stell Dir vor Du bist infolge Unfall oder Krankheit nicht mehr ansprechbar. Die Datenschutzgrundverordnung verbietet uns, jemand Drittem Auskünfte zu Deinen Versicherungsverträgen zu erteilen. So dürfen wir noch nicht einmal engsten Familienangehörigen weiterhelfen. Mit der Vollmacht zur Auskunft kannst Du eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, denen wir auch im Notfall Auskünfte erteilen dürfen, damit eine Schaden- oder Leistungsbearbeitung angestoßen werden kann und wir Dir und Deinen Lieben schnell weiterhelfen können.
Vollmacht zur Auskunft über Leistungsbelege (für Kunden mit privater Kranken-, Restkosten, Krankenzusatz-Versicherung)
Viele Kundinnen und Kunden mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung haben Rückfragen zu Erstattungen und Leistungsabrechnungen. Ohne entsprechende Vollmacht erteilt uns die Leistungsabteilung der Continentale Krankenversicherung infolge gesetzlicher Vorgaben keine Auskünfte. Mit der Bevollmächtigung können wir Deine Rückfragen unkompliziert und ohne Umwege für Dich mit dem zuständigen Leistungssachbearbeiter besprechen.
Servicevereinbarung / Wartungsvertrag für Deine Versicherungen
Auch Versicherungen altern. Neue Tarife bieten oft besseren Schutz oder mehr Leistungen. Gleichzeitig verändert sich Dein Leben – ein neues Haustier, Heirat, eine PV-Anlage oder ein Kind in Ausbildung. Wir überprüfen regelmäßig, ob Dein Schutz noch passt und schlagen Dir bei Bedarf entsprechende Verbesserungen vor. Mit der Servicevereinbarung gibt es eine regelmäßige Überprüfung Deiner Verträge – etwa alle zwei bis drei Jahre – damit Dein Versicherungsschutz zu Deinem Leben passt. Du wirst auf neue Leistungen oder Tarife hingewiesen und kannst auf Wunsch einer Anpassung zustimmen.
Vollmacht zur Vertretung gegenüber dem Versicherer
Wenn Du willst, dürfen wir Verträge in Deinem Namen anpassen, neue Risiken anmelden oder Schadenmeldungen abgeben – ohne dass für jeden Schritt extra ein Antragsformular von Dir unterschrieben werden muss. Das spart Zeit, reduziert den Aufwand auf beiden Seiten und vereinfacht alles. Jegliche Änderungen führen wir selbstverständlich nur nach vorheriger Absprache mit Dir durch, das versteht sich von selbst! Mit dieser Vollmacht dürfen wir Erklärungen in Deinem Namen ggü. dem Versicherer abgeben - Du erhältst im Anschluss jeweils die in Vollmacht unterschriebenen Dokumente per E-Mail zur Prüfung.
Einwilligung zum unverschlüsselten E-Mail-Versand
E-Mails gelten nach DSGVO als unsicher, da sie keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung aufweisen, zumindest aktuell noch nicht. Wir dürften Dir also streng genommen nur noch Nachrichten über ein geschütztes Portal schicken – was in der Praxis oft als umständlich empfunden wird. Hier hat es anfangs zahlreiche Beschwerden von Kundenseite gegeben. Deshalb möchten wir Dir die Möglichkeit zum normalen E-Mail Versand erhalten. Gibt uns Deine Einwilligung, damit wir auch ohne technische Verschlüsselung kommunizieren und Daten austauschen können.
Kenntnisnahme Datenschutzhinweise und gesetzliche Erstinformation
Du bestätigst, dass Du unsere gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation und unsere Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hast. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit ist die Grundlage für eine rechtssichere Zusammenarbeit gelegt.