Die Unfallversicherung der Continentale: Finanzieller Schutz nach Unfällen - 24 Std. am Tag, weltweit.
Die Fakten:
- Alle 3 Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall. Oft mit bleibenden körperlichen Folgen und laufenden finanziellen Belastungen.
- 75 % der Unfälle ereignen sich in der Freizeit oder im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet hierfür nicht.
- 10 Millionen Personen erleiden jährlich in Deutschland einen Unfall. Davon waren rund 23.000 tödlich.
- 1,9 Millionen Kinder haben jährlich einen Unfall beispielsweise durch Stürze, Strom, Vergiftungen. Ertrinken ist die häufigste Todesursache.
- 4 Millionen Senioren erleiden jährlich einen Unfall - rund 50% sind Stürze. Häufigste Folge ist ein Oberschenkelhalsbruch.
- Jeder 6. zwischen 18 und 29 Jahren hat einen Unfall - oft mit schweren Folgen. Männer sind häufiger betroffen.
- Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht für Bergungskosten! Ohne private Unfallversicherung musst Du beispielsweise nach einem Fahrrad- oder Skiunfall u. U. sehr tief in die Tasche greifen, wenn vor der eigentlichen Rettung noch eine Bergung erfolgen muss. In der privaten Unfallversicherung sind die Bergungskosten beitragsfrei mitversichert!
Grundsätzlich leistet die private Unfallversicherung, wenn Du infolge eines Unfalles eine dauerhafte Körperschädigung davonträgst.
Dabei ist es egal, ob der Unfall im privaten oder beruflichen Bereich passiert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, also auch wenn Du Dich im Urlaub befindest und dort etwas passiert.
Diese dauerhafte Körperschädigung wird auch Invalidität genannt. Für jedes Körperteil oder Sinnesorgan ist ein bestimmter Prozentsatz in einer Gliedertaxe festgelegt. Ist z. B. Deine Hand infolge Unfall dauerhaft funktionsunfähig ergibt das einen Invaliditätsgrad von 55%.
Entsprechend des Invaliditätsgrades erhältst Du dann eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung.
Wir zahlen bereits ab einem Invaliditätsgrad von nur 1% eine einmalige Kapitalleistung. Ab 35% Invaliditätsgrad erhältst Du von uns eine lebenslange Unfallrente!
Deshalb eignet sich die Unfallversicherung auch sehr gut als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente im Leistungsfall nicht lebenslang, sondern nur bis zum vereinbarten Ablauftermin. Hier bist Du mit der Unfallversicherung auf der sicheren Seite - denn die Unfallrente wird im Leistungsfall lebenslang gezahlt!
Das Leistungsspektrum der Unfallversicherung ist jedoch sehr weit gefächert! So erhältst Du je nach Konfiguration Deines Versicherungsumfanges nicht nur bei einer dauerhaften Schädigung infolge Unfall eine Leistung, sondern auch bei stationären Krankenhausaufenthalten, schweren Verbrennungen oder Knochenbrüchen, längerer Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall eine finanzielle Leistung.
Kannst Du beispielsweise infolge einer dauerhaften Körperschädigung Deinen Beruf nicht mehr ausüben, damit Deinen Lebensstandard nicht mehr halten oder laufende Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen, kann der finanzielle Schaden immens sein! Mit einer privaten Unfallversicherung schaffst Du hier finanzielle Sicherheit.
Oft entsteht für behindertengerechten Umbau innerhalb der Wohnung oder am Auto ein finanzieller Bedarf. Dieser ist mit der einmaligen Kapitalzahlung ebenfalls gedeckt.
Ganz einfach. Mit uns als Versicherungsagentur hast Du einen persönlichen Ansprechpartner, für den Du nicht einfach eine Nummer bist. Wir sind ein Familienbetrieb mit Tradition und Erfahrung. Du hängst nicht in einer Telefonwarteschleife fest, wo Du heute Kundenberater Müller und morgen Kunderberaterin Schmitt am Telefon hast, denen Du jedes Mal Deine Geschichte von Neuem erklären musst. Wir beraten Dich im Antragsprozess umfassend und fair! Wir begleiten Dich auch im Ernstfall, wenn der Schadenfall eintritt und unterstützen Dich in der Kommunikation mit der Schadenabteilung, welche die Anträge auf Unfallrente und Leistungen aus der Unfallversicherung prüft prüft.
Warum die Continentale Versicherung?
Die Continentale bietet eine erstklassige Unfallversicherung an.
Als einer der wenigen Unfallversicherer am Markt, zahlen wir bereits ab einer Invalidität von 35% eine lebenslange Unfallrente! Das unterscheidet uns von den meisten unserer Wettbewerber, die erst ab 50% Invalidität eine lebenslange Unfallrente zahlen.
Bist Du Kunde bei uns, erhältst Du statistisch gesehen also bereits früher eine Leistung aus der Unfallversicherung, als bei einem anderen Versicherungsunternehmen.
Darüber hinaus haben wir für viele Berufe eine günstigere Risikoeinstufung vorgenommen. Grundsätzlich richtet sich der Beitrag in der Unfallversicherung nach dem Berufsrisiko. Hier unterscheidet man zwischen Risikogruppe A (geringes Unfallrisiko) und Risikogruppe B (höheres Unfallrisiko). Wir können für viele Berufe die günstigere Risikogruppe A anbieten, bei denen unsere Mitbewerber noch eine Einstufung in die teurere Risikogruppe B vornehmen.
Überzeuge Dich selbst mit einem unverbindlichen Angebot!
Nein, denn beispielsweise selbstständige Unternehmer, Hausfrauen oder Rentner sind nicht durch eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Zum anderen beziehen sich die berufsgenossenschaftlichen Leistungen nur auf Arbeitsunfälle sowie auf die Unfälle, die auf direktem Wege von oder zur Arbeitsstätte eintreten.
Darüber hinaus sind die Leistungen der Berufsgenossenschaften sehr stark begrenzt und stellen somit nur einen Mindestschutz dar.
Statistisch gesehen ereignen sich etwa 75% der Unfälle im Umfeld von Freizeit oder Haushaltstätigkeiten. Diese finanzielle Lücke empfehlen wir mit einer privaten Unfallversicherung zu verringern bzw. im besten Fall gänzlich zu schließen.
Bei uns sind auch Unfälle versichert, die durch Bewusstseinsstörungen infolge
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten
verursacht werden. Etwaige Leistungen erbringen wir dabei ausschließlich für die Unfallfolgen.
Übt die versicherte Person eine Sportart aus, für die sie ein Einkommen (inklusive Prämien, Preisgelder und Aufwandsentschädigungen) erhält, handelt es sich hierbei um einen sogenannten Vertragsamateur (häufig beim Fußball üblich) oder Sport gegen Entgelt. Die versicherte Person kann dann unter folgenden Voraussetzungen versichert werden:
Das jährliche Gesamteinkommen wird durch 12 geteilt, um das durchschnittliche monatliche Entgelt zu erhalten, welches Grundlage für die folgende Abgrenzung ist.
- Sportler mit monatlichem Entgelt bis zur gesetzlich geregelten Minijob-Grenze: Eine Unfallversicherung kann ohne Einschränkungen abgeschlossen werden.
- Sportler mit monatlichem Entgelt über der gesetzlich geregelten Minijob-Grenze: Eine Unfallversicherung kann unter Einschränkungen abgeschlossen werden. Für die Leistungsarten Schmerzensgeld und Tagegeld besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle beim Sport, der gegen Entgelt betrieben wird
Was gilt bei Sportlern, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt verdienen?
Verdient die versicherte Person mit dem ausgeübten Sport überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) ihren Lebensunterhalt (einschließlich Sportförderung und entsprechende Tätigkeit innerhalb von Polizei, Bundeswehr oder ähnlichem), besteht für alle Leistungsarten kein Versicherungsschutz für Unfälle beim Sport, der gegen Entgelt betrieben wird.
Das passive Luftsport-Risiko ist in den Schutz der Allgemeinen Unfallversicherung einbezogen. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle der versicherten Person
- als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgerätes, sowie nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird
- als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeug
- bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben sind
- bei der Benutzung von Raumfahrzeugen
Demnach sind z. B. Unfälle beim Gleitschirmfliegen oder Fallschirmspringen nicht mitversichert.
Es besteht allerdings Versicherungsschutz für Ärzte oder medizinisches Bordpersonal während ihrer beruflichen Tätigkeit an Bord von Flugzeugen oder Rettungshubschraubern, ohne diese selbst zu steuern.
Ebenso besteht bei der Continentale Unfallversicherung Versicherungsschutz für Bundeswehrsoldaten des fliegenden Personals (insbesondere für Piloten, Besatzungsmitglieder von Fluggeräten oder Fallschirmspringer), ausschließlich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Wird diese Tätigkeit beruflich ausgeübt können wir grundsätzlich keinen Versicherungsschutz gewähren.
Für den Einschluss des hobbymäßig betriebenen Moto-Cross- bzw. Kartrennen-Risikos bedarf es einer individuellen Prüfung. Dabei wird insbesondere geschaut, wie häufig und intensiv diese Sportart betrieben wird.
In dem Fall sende uns bitte eine individuelle Anfrage an info.eulgem@continentale.de.
Die Beiträge zur Unfallversicherung gegen die Folgen von Berufsunfällen können als Werbungskosten gem. § 9 (1) Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG), gegen außerberufliche Unfälle als Sonderausgaben gem. § 10 (1) Nr. 2 a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer 24-Stunden-Deckung ist der Gesamtbeitrag für beide Risiken entsprechend aufzuteilen – im Zweifel jeweils 50 v. H. des Gesamtbeitrags.
Bei konkreten Fragestellungen zur steuerlichen Absetzbarkeit konsultiere bitte einen Steuerberater.
Nein, die Versicherungsleistungen werden ohne Rücksicht darauf gewährt, ob der Versicherte noch von anderer Seite Leistungen erhält. Eine Ausnahme besteht bei etwaig mitversicherten Serviceleistungen (z. B. Unfallschutzbrief mit Reha-Service oder Betreuungsservice für Kinder).
Ein Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführen wird, ist uns unverzüglich unter Angabe der Versicherungsnummer anzuzeigen.
Du kannst diesen bequem online bei uns melden.
Alternativ und in Notfällen geht das auch über das Telefon: +492319192313. Diese Telefonnummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Zudem ist unverzüglich nach dem Unfall ein Arzt aufzusuchen und die Behandlung bis zum Abschluss fortzusetzen.
Todesfälle sind uns binnen 7 Tagen anzuzeigen, auch wenn der Unfall selbst bereits gemeldet war.
Interesse geweckt?
Dann fülle gerne den nachfolgenden Fragebogen aus und Du erhältst von uns innerhalb kürzester Zeit einen unverbindlichen Vorschlag für Deine persönliche Absicherung bei Unfällen!
Eine Unfallversicherung ist ein komplexes Produkt, welches mit einem Experten besprochen werden sollte. Wir machen Dir deshalb das Angebot, Dich vorab oder ergänzend in einem persönlichen Gespräch zu beraten!
Sofern vor Ausfüllen des Fragebogens ein Rückruf gewünscht ist, scrolle bitte direkt zum Seitenende und trage den gewünschten Termin für unser Telefonat ein.
*Quelle: GDV Gesamtverband der Versicherer e.V., zum Artikel.
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Unfallversicherung für ausgewählte Berufe mit besonders günstigen Beiträgen
Die Beitragshöhe einer Unfallversicherung hängt maßgeblich von der beruflichen Tätigkeit ab. Für viele Berufe haben wir eine günstigere Gefahrengruppeneinstufung vorgenommen als die allgemeine Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dadurch profitieren zahlreiche Berufsgruppen von besonders attraktiven Beiträgen.