FAQ: Häufig gestellte Fragen

Einige Dinge beschäftigen einfach alle. Deshalb haben wir die meistgestellten Fragen gesammelt – samt klaren, schnellen Antworten. Damit Du nicht lange suchen musst.

Für die Kunden unserer Versicherungsagentur sind wir auch im Schadenfall die erste Anlaufstelle. Du kannst also alle Schäden direkt bei uns in der Agentur melden. Entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Schadenmeldungsformular.

Als Bezirksdirektion der Continentale erlauben uns umfangreiche Schadenregulierungsvollmachten, dass wir etwa 90 Prozent aller gemeldeten Schäden direkt innerhalb der Agentur prüfen und abschließend regulieren können - ganz ohne Beteiligung des Versicherers. 

Unsere Kunden profitieren somit von kurzen Wegen und uns als festem Ansprechpartner. Du verbringst keine Stunden in Telefonwarteschleifen und musst auch in den meisten Fällen keine seitenlangen Formulare ausfüllen.

Wir regulieren revisionssicher und fair. Dabei versuchen wir die bürokratischen Hürden so gering wie möglich zu halten.

Wie in der vorherigen Frage geschildert, können wir die meisten Schäden innerhalb unserer Versicherungsagentur selbst regulieren. 

Hier sind wir in der Regel sehr schnell. Bei unkomplizierten Teilkaskoschäden mit Glasbruch an der Windschutzscheibe oder aber kleineren Blechschäden vergehen meist nur 1-2 Tage von Eingang der Rechnung bis zur Überweisung der Entschädigung. Das gilt natürlich auch für unkomplizierte Privat-Haftpflicht- oder Hausratversicherungsschäden.

Umso komplexer sich ein Schadenfall darstellt, desto länger dauert die Regulierung.

Du musst Verständnis dafür haben, dass wir in verschiedenen Fällen auch auf die Expertise von externen Sachverständigen und Gutachtern zurückgreifen müssen. Wir können nicht Experten in jedem Gewerk oder Fachbereich sein. 

Die Continentale wählt die externen Dienstleister jedoch sehr gezielt aus und legt großen Wert auf kurze Reaktionszeiten. So ist bei einem Großteil der gemeldeten Schäden eine sogenannte Schreibtischprüfung möglich, bei der ein Gutachter Schadenfälle anhand von Fotos und Dokumenten prüft, ohne vor Ort gewesen zu sein. Dies geht sehr schnell. Umso besser ein Schaden dokumentiert ist, desto schneller geht es. 

Fazit: Kleine und unkomplizierte Schäden regulieren wir innerhalb von 1-3 Tagen. Bei komplexen Schäden kann es je nach Aufwand auch einige Wochen dauern. 

Du solltest darauf achten, dass Deine Schadenmeldung so viele Informationen wie möglich enthält - Aussagekräftige Schadenfotos sind das A und O!

Zunächst einmal erbringen wir für ersatzpflichtige Schadenfälle die vertraglich vereinbarte Entschädigung. Punkt.

Es gibt unkomplizierte Schadenfälle, die bei sehr guter und nachvollziehbarer Dokumentation - insbesondere mit aussagekräftigen Fotos - auch anhand einer Rechnung reguliert werden können ohne, dass wir im Voraus einen Kostenvoranschlag geprüft haben. 

Aber: Melde uns den Schaden bitte sofort, nachdem Du davon erfahren hast. Wir sagen Dir dann genau, was wir brauchen – und was nicht.

Wir sind Freunde von klaren Verhältnissen. Das heißt, wenn Du uns nach der Schadenmeldung entsprechende Angebote und Kostenvoranschläge zur Prüfung zusendest und wir diese im Anschluss freigeben, hast Du bei Auftragserteilung die 100%ige Sicherheit, dass wir bei Rechnungsstellung die Kosten auch in voller, freigegebener Höhe übernehmen. 

Wenn Du hingegen nur die Rechnung einreichst, ohne vorherige Freigabe, müssen wir eventuell Positionen kürzen, die nicht eindeutig dem Schaden zuzuordnen sind.

Empfehlung: Sprich uns im Schadenfall persönlich an, dann finden wir eine Lösung.

Wir wissen, dass viele Versicherer von ihren Kunden verlangen, von gleich mehreren Handwerksbetrieben oder Reparaturdienstleistern Angebote für das gleiche Gewerk einzureichen.

Das verlangen wir - nicht zuletzt aufgrund der angespannten Situation am Markt - ausdrücklich nicht. Wir wissen, wie schwer es ist, im Schadenfall überhaupt einen Handwerks-/Reparaturbetrieb zu finden, insbesondere, wenn der Schaden nicht so hoch ist. 

Unsere Kunden mit privater Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung haben verschiedene Möglichkeiten, uns Belege zur Erstattung einzureichen:

Wir bevorzugen das Einreichen per App oder E-Mail, das ist der schnellste Weg.

Du hast noch keine private Krankenversicherung und möchtest diese anfragen?

Die beste & schnellste Möglichkeit ist, eine Krankenhaustagegeld-Bescheinigung bei uns einzureichen. 

Diese muss zwingend folgende Mindestangaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Beginn des stationären Krankenhausaufenthaltes
  • Entlassungsdatum
  • Diagnose
  • Name, Stempel und Unterschrift des behandelnden Krankenhauses

Sofern das Krankenhaus für das Ausstellen der Bescheinigung eine Gebühr berechnet, wird diese von uns nicht übernommen.

Die Krankenhaustagegeld-Bescheinigung kann über die gewohnten Kanäle eingereicht werden. Siehe dazu die vorherige Frage.  

Ob Du vor einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan einreichen musst, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen Deines vereinbarten Tarifes ab. 

Es gibt Tarife, die schreiben ein vorheriges Einreichen eines Heil- und Kostenplanes, sozusagen als Kostenvoranschlag vorab, verbindlich vor, andere nicht. 

Gerne geben wir Dir zu Deinem Tarif eine Auskunft, ob das Einreichen verpflichtend vorgeschrieben ist. Kontaktiere uns gerne!

Wichtig! Unabhängig davon, ob für Deinen Tarif vorab ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden muss, empfehlen wir die Einreichung vor Behandlungsbeginn allen Versicherten ausdrücklich! 

Denn auch hier gilt, klare Verhältnisse sind uns am liebsten. Reichst Du uns einen Heil- und Kostenplan frühzeitig im Voraus einer Zahnersatzmaßnahme ein, können wir Dir noch vor Behandlungsbeginn genau sagen, mit welchen Leistungen Du von Seiten Deiner privaten Kranken- bzw. Zahnzusatzversicherung rechnen kannst. Dann gibt es später bei der Leistungsauszahlung auch keine bösen Überraschungen. Du weißt vorab woran Du bist.

Du solltest darauf achten, dass der Heil- und Kostenplan auch die spezifizierten Kosten für Material- und Laborleistungen enthält. Sofern Du gesetzlich krankenversichert bist, sollte ebenfalls der von der GKV genehmigte Anteil mit eingereicht werden. 

Kunden-Kinder profitieren bei Abschluss eigener Versicherungsverträge bei uns von zahlreichen Nachlässen.

So können beispielsweise die Treuenachlässe der Verträge der Eltern mit übernommen werden, wenn man eine eigene Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung beantragt.

Ebenso bieten wir bei der KFZ-Versicherung mit der sogenannten "Eltern-Regelung" deutlich günstigere Beitragssätze an, als für klassische Neukunden.

Die Änderung Deiner persönlichen Daten kannst Du ganz einfach & unkompliziert über unser Online-Formular durchführen. 

Die Anpassung werden wir dann für alle Versicherungsverträge durchführen, die für Dich beim Continentale Versicherungsverbund bestehen.

Sofern die Änderung Auswirkungen auf Deine bei uns bestehenden Versicherungsverträge hat, werden wir Dich anschließend automatisch kontaktieren. Das ist beispielsweise bei einem Umzug der Fall, der eine Anpassung Deiner Hausratversicherung zur Folge hat.

Du kannst die eVB-Nummer zum Anmelden oder Ummelden Deines Fahrzeuges bei uns ganz einfach und unkompliziert entweder telefonisch oder über unser Online-Formular beantragen.

Bevor Du Dein neues Auto bei der Zulassungsstelle anmelden kannst, brauchst Du eine sogenannte eVB-Nummer. Dabei steht "eVB" für elektronische Versicherungsbestätigung. Diese hat die Deckungskarte von früher abgelöst, die vielleicht dem ein oder anderen noch ein Begriff ist.

Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass jedes zulassungspflichtige Kraftfahrzeug, das in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, mindestens eine Haftpflichtversicherung benötigt. 

Mit der eVB-Nummer erteilen wir mindestens diesen notwendigen Versicherungsschutz und zwar bereits ab dem Zeitpunkt der Zulassung, also noch bevor formell ein richtiger Versicherungsantrag aufgenommen worden ist. Die Zulassungsbehörde weiß mit Einlösen der eVB-Nummer, dass der Versicherungsschutz den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 

Mit dem Aushändigen einer eVB-Nummer erteilen wir Dir ab dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges bereits vorläufigen Versicherungsschutz. 

Entweder nur für die KFZ-Haftpflichtversicherung oder ergänzend auch für die Kaskoversicherung. 

Über diese eVB-Nummer ist Dein Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Zulassung im zugesagten Umfang bereits versichert, auch wenn noch formell kein Versicherungsantrag bei uns aufgenommen wurde.

Damit wir nach Anmeldung des Fahrzeuges den gewünschten Versicherungsumfang beantragen können, solltest Du Dich jedoch zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen, mit uns in Verbindung setzen.

Wir benötigen nach der Zulassung folgende Unterlagen von Dir:

  • Foto/Scan des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • aktueller KM-Stand des Fahrzeuges, sofern kein Neuwagen. Gerne einfach vom Tacho abfotografiert.

Wichtig: Der vorläufige Versicherungsschutz kann auch noch einmal rückwirkend außer Kraft treten, sofern Du z. B. nicht pünktlich Deinen Versicherungsbeitrag zahlst. 

Willst Du hierzu mehr erfahren? Die vollständigen Regelungen zum Thema vorläufiger Versicherungsschutz sind in den KFZ-Versicherungsbedingungen geregelt. Sprich uns gerne an, wir erklären Dir hierzu alle Einzelheiten.

Grundsätzlich ist bei uns die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes von Eltern auf Kind immer möglich. Das gilt auch für Adoptiv- und Stiefkinder. 

Ob dies immer sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn, bei der Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes werden immer nur die Jahre angerechnet, die das Kind selbst gefahren haben kann. 

Beispiel: Ein Kind macht den Autoführerschein mit 17 Jahren. Mit dem 19. Lebensjahr soll der Schadenfreiheitsrabatt eines Elternteils auf das Kind übertragen werden. In dem Fall lässt sich also maximal der Zeitraum von 2 schadenfreien Jahren anrechnen. 

Hat das Elternteil einen vergleichsweise hohen Schadenfreiheitsrabatt von z. B. 30 schadenfreien Jahren, würden bei der Übertragung 28 Jahre verloren gehen. 

Dementsprechend macht das keinen Sinn. In diesen Fällen ist es sinnvoller die Eltern als Versicherungsnehmer und die Kinder als Nutzer des versicherten Fahrzeuges im KFZ-Versicherungsvertrag einzusetzen. 

Alternativ dazu bieten wir für die Kinder bereits versicherter Kunden umfangreiche Sondereinstufungen mit Rabattmöglichkeiten an. Dies gilt auch in dem Fall, dass bei Anmeldung eines neuen Fahrzeuges für das Kind ansonsten kein freier Schadenfreiheitsrabatt mehr beim Elternteil vorhanden ist. 

Für Fahranfänger ohne bereits bei uns versicherten Elternteil können wir ebenfalls Sondereinstufungen anbieten.

Gerne können wir das individuell mit Dir gemeinsam besprechen. Sende uns gerne eine Anfrage für die KFZ-Versicherung.

Du musst in dem Fall nichts weiter tun. Sofern das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde abgemeldet wurde, teilt diese uns das elektronisch mit. Dadurch endet Dein KFZ-Versicherungsvertrag automatisch.

Wir nehmen anschließend eine Vertragsabrechnung vor, bei dem der unverbrauchte Beitragsanteil an Dich zurückerstattet wird. Hast Du beispielsweise jährliche Zahlweise vereinbart und meldest Dein Fahrzeug am 1. Juli ab, bekommst Du somit also genau die Hälfte des bereits gezahlten Jahresbeitrages von uns zurückerstattet.

Wichtig: Im Fall, dass Du auch längerfristig kein Ersatzfahrzeug erhältst, bewahren wir Deinen angesammelten Schadenfreiheitsrabatt für 10 Jahre auf. Danach verfällt dieser unwiderruflich. 

Nutzt Du in der Zwischenzeit über längere Zeit schadenfrei einen Firmenwagen, können wir Dir unter Umständen anbieten, nach Abgabe des Firmenwagens diese Zeit auf Deinen ruhenden Schadenfreiheitsrabatt anzurechnen, sofern Du wieder ein Fahrzeug auf Dich zulassen möchtest. Eine pauschale Aussage hierzu ist jedoch schwierig. Jeder Einzelfall muss von uns entsprechend geprüft werden. Sprich uns gerne an, wenn Dich das betrifft.

Bruchschäden oder Steinschläge an und in der Verglasung stellen bei uns in der Agentur mit großem Abstand den häufigsten aller KFZ-Kaskoschadenfälle dar. Voraussetzung für unsere Entschädigungszahlung ist, dass das Fahrzeug teil- oder vollkaskoversichert ist.

Gute Nachricht: Glasbruchschäden gehören zu den Teilkaskoschadenfällen. Diese führen nicht zu einer schadenbedingten Rückstufung im nächsten Kalenderjahr. Der Versicherungsbeitrag steigt durch diesen Schadenfall also nicht an. 

Hast Du einen Glasschaden an Deinem Fahrzeug, dokumentiere diesen mit ein oder zwei Fotos und sende uns eine entsprechende Schadenmeldung.

Wir teilen Dir dann schnellstmöglich die Schadennummer mit, die Du in der Reparaturwerkstatt angeben kannst. In der Regel benötigen wir keinen Kostenvoranschlag vorab, wenn alles passt. Das beschleunigt den Regulierungsprozess erheblich. 

Eine abschließende Rechnungsprüfung behalten wir uns jedoch vor. Das bedeutet, dass wir prüfen, ob die Reparaturwerkstatt bei Rechnungsstellung nicht überhöht oder überflüssige Positionen abrechnet.

Sofern eine Selbstbeteiligung bei Teilkaskoschäden vereinbart ist, z. B. 150,00 €, bringen wir diese zum Abzug. 

Einige Dienstleister oder Werkstätten bieten sogenannte Smart-Repair-Verfahren an, bei denen der Steinschlag mit Kunstharz verschlossen und unter UV-Licht ausgehärtet wird. Hierbei fällt keine Selbstbeteiligung an. Wir arbeiten hier mit einigen namhaften Vertragspartnern zusammen, die man auch aus der Fernsehwerbung kennt. Wenn Du Interesse an einem Smart-Repair-Verfahren hast, teile uns dies bitte in Deiner Schadenmeldung mit.

Zusammenstöße mit Tieren aller Art sind bei uns über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Dabei muss sich Dein Fahrzeug im fahrenden Zustand befinden. Rennt ein Tier gegen Dein parkendes Fahrzeug und verursacht dadurch einen Schaden, ist dieser ausschließlich über die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Sofern Du also mindestens eine Teilkaskoversicherung für Dein Fahrzeug abgeschlossen hast, ist der klassische Wildunfall abgedeckt. Der Vorteil eines Teilkaskoschadens liegt darin, dass es im Folgejahr keine Rückstufung und dadurch auch keine Beitragserhöhung infolge Schadenfall gibt. 

Wichtig bei einem klassischen Wildschaden ist immer, dass wir für die Schadenbearbeitung eine Wildunfallbescheinigung benötigen. Diese wird durch die Polizei oder den Jagdpächter ausgestellt und kostet in der Regel 25,00 €. Diese Kosten erstatten wir Dir selbstverständlich bei Vorlage der Bescheinigung und des Zahlungsbeleges! 

Die weitere Regulierung dieses Schadenfalles ist wie bei jedem anderen Kaskoschaden auch. Bitte melde uns den Schaden entweder online oder telefonisch.

Wir besprechen anschließend mit Dir die weiteren Schritte und teilen Dir mit, ob uns ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt zur Prüfung ausreicht oder wir einen Gutachter beauftragen.

Zur Beauftragung eines Gutachters kommt es beispielsweise, wenn Deine Werkstatt oder wir einen wirtschaftlichen Totalschaden vermuten. Das wäre der Fall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Deines Fahrzeuges übersteigen.

Wichtig! Im Kaskoschadenfall erfolgt die Beauftragung eines Gutachters immer durch uns als Versicherer. Hier gilt die Regel: Wer den Gutachter beauftragt, muss ihn bezahlen. Beauftragst Du also eigenverantwortlich und ohne Absprache mit uns einen Gutachter, trägst Du die Kosten für dessen Dienstleistung selbst.

Bist Du Geschädigte(r) eines KFZ-Haftpflichtschadens hast Du automatisch Anspruch auf einen Ersatzwagen oder alternativ die Vergütung des Nutzungsausfalles für die Dauer der Reparatur. 

Dies ist bei einem Teil- oder Vollkaskoschaden ausdrücklich nicht der Fall. 

Sofern Dein KFZ-Versicherungstarif jedoch für den Schadenfall freie Werkstattwahl vorsieht und Du Dein Fahrzeug dennoch in einer Partnerwerkstatt reparieren lässt, bekommst Du von dieser für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Ersatzwagen. So bleibst Du mobil.

Hier kannst Du die Partnerwerkstätten in Deiner Nähe finden.

Wichtig: Im Fall der Reparatur muss die Partnerwerkstatt durch uns als Versicherung beauftragt werden, damit es einen kostenlosen Ersatzwagen gibt. Melde uns also umgehend den Schaden und teile im Textfeld mit, dass Du in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen möchtest. 

Für Kunden mit KFZ-Schutzbrief: Ja.

Sofern Du in Deiner KFZ-Versicherung den KFZ-Schutzbrief vereinbart hast, profitierst Du von Pannenhilfe, Abschleppen und vielem mehr.

Auch die Bergung Deines verunfallten Fahrzeuges, eine mögliche Falschbetankung oder die Organisation der Weiter- oder Rückfahrt gehört zum Leistungsspektrum des KFZ-Schutzbriefes. Hier gibt es allerdings verschiedene Voraussetzungen und Entschädigungshöchstgrenzen zu beachten. Gerne erhältst Du von uns eine ausführliche Leistungsübersicht. Schreibe uns dazu einfach eine Nachricht.

Damit die volle Kostenübernahme gewährleistet ist, muss die Kontaktaufnahme über die folgenden  Kanäle erfolgen:

Hier muss zunächst zwischen KFZ-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung unterschieden werden.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich Schäden, die durch den Gebrauch Deines Fahrzeuges jemandem Dritten entstehen. Das wäre der Fall, wenn Du bei einer Touristenfahrt auf der Nürburgring Nordschleife ein fremdes Fahrzeug oder das Eigentum Dritter, z. B. die Leitplanken oder die Strecke durch auslaufendes Öl, beschädigst.

Deine vertragliche Verpflichtung: Bei einer solchen Fahrt auf einer abgegrenzten Rennstrecke mit Zugangsbeschränkung, wie es bei der Nürburgring Nordschleife der Fall ist, muss eine zusätzliche Motorsport-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Verursachst Du bei einer solchen Touristenfahrt einen KFZ-Haftpflichtversicherungsschaden, ohne dass Du eine solche Motorsport-Haftpflichtversicherung zusätzlich abgeschlossen hast, werden wir den Schadenfall zunächst begleichen, Dich jedoch im Anschluss bis zu einer Höhe von 5.000,00 € infolge Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen.

Beispiel: Der von Dir auf einer Fahrt auf der Nordschleife verursachte KFZ-Haftpflichtschaden an einem fremden Fahrzeug liegt bei 20.000,00 €. Wir begleichen diesen als Dein KFZ-Haftpflichtversicherer, fordern jedoch in jedem Fall 5.000,00 € davon von Dir zurück.

Anderes Thema ist die Kaskoversicherung Deines eigenen Fahrzeuges. Diese versichert grundsätzlich Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug. Insbesondere über die Vollkaskoversicherung wären auch selbst verursachte Schäden am eigenen Auto mitversichert, wenn Dein Fahrzeug also durch einen von Dir verursachten Unfall beschädigt oder zerstört wird. Für die Befahrung von Rennstrecken gilt jedoch: Der Versicherungsschutz in der Teil- und Vollkaskoversicherung ist ausgeschlossen.

Beispiel: Durch einen selbst verursachten Unfall bei Befahren der Nordschleife entsteht an Deinem eigenen Fahrzeug ein Schaden von 20.000 €. Du hast in dem Fall folgende Entschädigungszahlung von uns zu erwarten: 0,00 €. Die Kaskoversicherung ist leistungsfrei, da dieser Schaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Ausnahme: Für Fahrsicherheitstrainings besteht Versicherungsschutz, sofern es sich um Trainings mit dem Charakter eines Sicherheitstrainings handelt.

Sogenannte von Fahrzeugherstellern angebotene Driving Experiences, bei denen die Grenzen Deines Fahrzeuges auf einer Rennstrecke ausgetestet werden sollen, zählen per Definition nicht zu den Fahrsicherheitstrainings und sind demnach nicht mitversichert.

Anders als eine fest auf dem Hausdach installierte, klassische Photovoltaikanlage, stellt ein Balkonkraftwerk eine kompakte, nahezu steckerfertige Photovoltaikanlage mit maximal 800 Watt Einspeiseleistung dar, meistens mit 2 Modulen und einem Wechselrichter. 

Da Balkonkraftwerke in der Regel auch bei einem Umzug mitgenommen werden können, ordnen wir diese den Hausratgegenständen zu.

Demnach ist die Grundvoraussetzung für die Versicherung eines Balkonkraftwerkes das Bestehen einer Hausratversicherung

Ob Dein Balkonkraftwerk nun mitversichert ist oder nicht, hängt von Deiner versicherten Tarifgeneration ab. 

In unserem aktuellen Tarif (XXL oder TOP), den wir grundsätzlich allen Kunden empfehlen, ist das Balkonkraftwerk automatisch u. a. gegen Feuer, Sturm/Hagel, einfachen Diebstahl und - sofern vereinbart - Elementarschäden versichert.

Sofern durch den Betrieb des Balkonkraftwerkes jemandem Dritten ein Schaden entsteht (z. B. Modul fällt infolge fehlerhafter Montage vom Balkongeländer auf ein parkendes Auto oder einen Fußgänger), ist dieser Schaden im Rahmen Deiner bei uns bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Hier gilt ebenfalls: Es muss sich um die aktuelle Tarifgeneration handeln. In früheren Tarifgenerationen waren diese Risiken möglicherweise noch nicht mitversichert.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du bereits den aktuellsten Tarif unserer Hausratversicherung oder Privat-Haftpflichtversicherung versichert hast, kontaktiere uns gerne - sofern notwendig, unterbreiten wir Dir einen Vorschlag zum Tarifupdate. 

Hier kannst Du zudem als Neukunde eine Versicherung anfragen.

Du bist Vermieter einer Eigentumswohnung oder eines Hauses mit Balkonkraftwerk, dessen Anschaffungskosten Du selbst und nicht Deine Mieter getragen haben? In dem Fall ist eine Mitversicherung über die Wohngebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung möglich. Kontaktiere uns in dem Fall ebenfalls gerne! 

Kurze Antwort: Ja.

Eine fest - in der Regel auf dem Hausdach - verbaute Photovoltaikanlage ist anders als ein Balkonkraftwerk der Wohngebäudeversicherung zuzuordnen.

Durch die Inbetriebnahme der Anlage erhöht sich der Versicherungswert des Gebäudes, weshalb auch die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung angepasst werden muss. Unterbleibt die Meldung an uns, dass eine PV-Anlage angeschafft wurde und daraus resultierend auch die Mitversicherung der Anlage, besteht höchstwahrscheinlich zukünftig eine Unterversicherung für Dein Wohngebäude. Diese kann dazu führen, dass ebenso andere Schadenfälle, auch diejenigen, die nicht direkt etwas mit der PV-Anlage zu tun haben, im Schadenfall nur anteilig reguliert werden, da die Unterversicherung möglicherweise bei der Schadenregulierung angerechnet wird. 

Deshalb ist es wichtig, dass Du als Gebäudeeigentümer uns als Deinen Gebäudeversicherer umgehend informierst, sobald eine PV-Anlage angeschafft wurde. 

Du hast dann 2 Möglichkeiten, wie diese Anlage versichert werden soll:

  1. Versicherung gegen die, in der Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahren. Dazu zählen Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und sofern vereinbart Elementarschäden. (preisgünstigste Möglichkeit)
  2. Versicherung mit einer nahezu Allgefahrendeckung, die zusätzlich auch Tierbissschäden, Material- und Konstruktionsfehler, Bedienfehler, den Ertragsausfall uvm. absichert (empfohlene Möglichkeit).

Gerne nennen wir Dir den Mehrbeitrag je Variante. Dann kannst Du in aller Ruhe entscheiden, welche Absicherung gewünscht ist.

Zusätzlich dazu empfehlen wir den Einschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, für die Du infolge des Betriebs der Anlage haften musst. Beispielsweise, wenn diese eine Überspannung ins öffentliche Stromnetz abgibt und der Netzbetreiber Schadenersatz dafür fordert. Je nach Tarifvariante ist die Betreiberhaftpflicht bereits heute im Zahlbeitrag enthalten oder kann gegen geringen Mehrbeitrag hinzugebucht werden.

Du bist Eigentümer und Betreiber eine Photovoltaikanlage ohne, dass es ein versichertes Gebäude bei uns gibt? Kein Problem, wir können Deine PV-Anlage auch solo versichern. Schreibe uns in dem Fall gerne eine Nachricht.

Kein Problem – das passiert! Wenn Du Deinen Versicherungsschein verlegt hast oder ihn einfach nicht mehr findest, senden wir Dir gern ein Ersatzdokument zu.

Bei bestimmten Versicherungsverträgen, z. B. im Bereich der Lebensversicherung, ist zudem erforderlich, dass Du eine entsprechende Verlusterklärung abgibst. Wenn das notwendig ist, werden wir Dich jedoch informieren.

Hier kannst Du einen Ersatz-Versicherungsschein anfordern.

Sofern Dir nicht alle Dokumente vorliegen können wir Dir selbstverständlich auch manuell entsprechende Bescheinigungen über die gezahlten Versicherungsbeiträge ausstellen. Diese dienen dann auch zur Vorlage beim Finanzamt.

Schreibe uns einfach eine kurze Nachricht, für welche Verträge und welches Kalenderjahr Du eine Bescheinigung benötigst. Wir kümmern uns umgehend darum und senden Dir diese ganz unkompliziert per E-Mail.

Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung besteht darin, bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung infolge eines Unfalles, eine entsprechende Leistung zu erbringen.

Dies geschieht je nach Tarifumfang in dem Fall in Form einer Einmalzahlung oder je nach Grad der Invalidität in Form einer lebenslangen Unfallrentenzahlung.

Darüber hinaus können auch Zusatzbausteine vereinbart werden, die beispielsweise ein Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen oder ein Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankenhausaufenthalt zahlen. 

Diese Leistungen können von uns natürlich nur erbracht werden, wenn wir von Dir über die entsprechenden Unfälle in Kenntnis gesetzt wurden. 

Deshalb empfehlen wir Dir immer, den Unfall umgehend bei uns zu melden. Hier kannst Du Unfallschäden unkompliziert online melden.

Häufig ist nach Eintritt eines Unfalles noch nicht absehbar, ob eine Invalidität eintritt oder nicht. Ist das Unfallereignis sauber bei uns dokumentiert, erspart dies Ärger und Rückfragen bei einer späteren Geltendmachung einer möglichen Invalidiät.

Keine Sorge – das kriegen wir geregelt! Wenn Dein Versicherungskennzeichen verloren gegangen oder gestohlen worden ist, bekommst Du von uns ein neues Schild.

Wichtig ist, dass Du zunächst bei der örtlichen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlanzeige erstattest. Die Bestätigung über die Anzeigenerstattung benötigen wir als Kopie, damit der Verlust amtlich nachgewiesen wird. 

Du erhältst Dann von uns ein Ersatzkennzeichen. Hier kannst Du einen Termin vereinbaren. Bis zum Erhalt des Ersatzkennzeichens darf Dein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Da wir alle Versicherungsverhältnisse im Zusammenhang mit Moped- oder E-Scooter-Kennzeichen dem Kraftfahrtbundesamt melden, wird auch der Kennzeichentausch elektronisch an das Kraftfahrtbundesamt weitergegeben. Das verlorene bzw. gestohlene Schild wird also digital entwertet, sodass der mögliche Finder bzw. Dieb dieses nicht weiterverwenden kann. Denn: Bei einer Kontrolle durch die Polizei würde dieser Umstand sofort auffallen.

Du hast noch gar kein Kennzeichen? Hier kannst Du dieses anfragen.

Grundvoraussetzung für eine mögliche Leistung ist das Bestehen einer Hausratversicherung. Ob der Fahrraddiebstahl nun versichert ist, hängt von der Ausgestaltung des Vertrages und dem konkreten Schadenhergang ab.

Das Fahrrad stellt erst einmal einen klassischen Hausratgegenstand dar. Wenn das Fahrrad nun gestohlen wurde, muss man zwischen Einbruchdiebstahl / Raub und dem Einfachen Diebstahl differenzieren. 

1) Einbruchdiebstahl / Raub ist in der Hausratversicherung automatisch mitversichert. Schadenbeispiele: Das Fahrrad war in der verschlossenen Garage abgestellt. Die Garage wurde aufgebrochen und das Fahrrad gestohlen. Einbruchdiebstahl bedeutet immer, dass in eine Immobilie eingebrochen werden muss. In dem Fall ist das Fahrrad über die Hausratversicherung versichert. Ebenso beim Schadenbeispiel für Raub, wenn Dir Dein Fahrrad also beispielsweise unter Androhung körperlicher Gewalt entrissen wird oder jemand mithilfe eines Messers die Herausgabe des Fahrrades verlangt. Der Schaden wird dann zum Neuwert entschädigt. 

2) Einfacher Diebstahl ist im Gegensatz dazu nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wird. Dies kannst Du an einer Klausel im Versicherungsschein erkennen. Dies ist ein optionaler Zusatzbaustein, für den wir einen geringen Mehrbeitrag verlangen. 

Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn jemand Dein Fahrrad entwendet, ohne dass Einbruchdiebstahl / Raub vorliegt. Das kann sein, wenn Du z. B. eine Fahrradtour machst, das Fahrrad vor einem Restaurant abstellst und mit einem Schloss sicherst und dieses dann entwendet wird. Ebenso liegt einfacher Diebstahl vor, wenn Dein Fahrrad z. B. auf der Fahrt in den Urlaub an der Autobahnraststätte vom Auto-Gepäckträger oder aus dem Wohnmobil gestohlen wird. 

Ist die Klausel vereinbart, entschädigen wir ebenfalls den Neuwert, jedoch maximal bis zu der vereinbarten Versicherungssumme für den Fahrraddiebstahl. 

Dein Fahrrad ist noch nicht versichert? Hier kannst Du eine Hausratversicherung anfragen.

Ist der Schadenfall eingetreten ist eine Strafanzeige bei der Polizei unumgänglich. Bei der Regulierung benötigen wir zwingend die Bestätigung über die Erstattung einer Strafanzeige. Hier kannst Du den Schadenfall melden.

Der Verlust eines Tieres ist immer schwer und in so einem Moment denkt man verständlicherweise nicht sofort an Versicherungsverträge. Nachfolgend erfährst Du warum eine umgehende Info an uns dennoch unerlässlich ist.

Wenn ein versichertes Tier nicht mehr lebt, stellt das einen sogenannten Risikofortfall dar. 

Das heißt, der Versicherungsvertrag kann nicht weiter fortbestehen, sondern muss beendet werden. Das gilt unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit. Zu viel gezahlte Beiträge werden selbstverständlich anteilig an Dich zurücküberwiesen.

Bitte sende uns in diesem Fall eine kurze Nachricht. Sofern vorhanden, füge bitte einen Nachweis des Tierarztes bei. 

Wichtig: Wir können den Versicherungsvertrag immer nur zu dem Zeitpunkt beenden, wo wir von dem Risikofortfall Kenntnis erlangen - nicht rückwirkend. Meldet Du Dich also erst ein halbes Jahr, nachdem Dein Hund gestorben ist, hast Du praktisch 6 Monate zu lange Versicherungsbeiträge gezahlt. Das möchten wir als Deine betreuende Versicherungsagentur vermeiden, weshalb wir Dir eine umgehende Kontaktaufnahme empfehlen, sollte dieser Fall bei Dir eintreten.

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