Echte Dienstunfähigkeitsklausel mit unserem BeamtenvorsorgeConcept

Du bist verbeamtet und auf der Suche nach einer Absicherung Deiner Arbeitskraft? Mit unserer Absicherung bei Dienstunfähigkeit bieten wir Dir einen für Deine Besoldungsgruppe passgenauen Versicherungsschutz und eine "echte"-Dienstunfähigkeitsklausel. Bei uns ist das drin, was draufsteht.

Was bedeutet eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel – und warum ist sie so wichtig?

Wenn wir über die "echte" und "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel sprechen, lohnt sich zunächst ein kurzer Blick auf den Ursprung dieser Klausel.

In den 1990er Jahren wurden verschiedene staatliche Unternehmen wie die Deutsche Telekom und die Deutsche Post im Zuge von Strukturreformen privatisiert. Damals wurden zahlreiche verbeamtete Mitarbeiter, die man aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr benötigte, als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt – häufig, ohne dass eine ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigung vorlag.

Für die Versicherer bedeutete das: Sie mussten unter Umständen Leistungen erbringen, obwohl der Grund der Zurruhesetzung nicht immer im Gesundheitszustand der versicherten Person begründet war. Um sich vor diesen finanziellen Folgen solcher mitunter willkürlichen Dienstunfähigkeitsbescheide zu schützen, reagierte die Branche mit einer Änderung der Bedingungen.

Fortan enthielten viele Tarife nur noch eine sogenannte „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel. Diese besagt, dass die Versicherung nicht automatisch leistet, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. Stattdessen wird eine zusätzliche medizinische Prüfung durch den Versicherer notwendig – was für betroffene Beamte im Leistungsfall nicht selten Unsicherheit und Mehraufwand bedeutet.

Man kann also sagen, wenn eine "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel vorliegt, handelt es sich eigentlich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die einfach den Namen Dienstunfähigkeitsversicherung trägt.


Die Lösung: Die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel 

Genau hier setzt unser BeamtenvorsorgeConcept an – mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel, die ihrem Namen gerecht wird.

Das bedeutet konkret:

Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter aufgrund ihres Gesundheitszustands wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird und fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nach den jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen erhält.

Das Ruhegehalt fällt immer niedriger aus, als die vorherigen Bezüge, weshalb im Falle der Dienstunfähigkeit automatisch ein finanzieller Schaden eintritt, der durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden sollte.

Werden Beamte also vom Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, reicht diese Entscheidung allein aus, um die vereinbarte Rente aus der Versicherung zu erhalten.

Diese wird dann maximal bis zum vereinbarten Vertragsablauf, im besten Fall dem 67. Lebensjahr gezahlt, wenn sich der Gesundheitszustand nicht noch einmal verbessert. 

Was, wenn Du als Beamter auf Probe oder Widerruf aufgrund Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen wirst und kein Ruhegehalt erhältst?

In dem Fall zahlen wir die vereinbarte Rente nur für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten

Aber keine Panik! Im Versicherungsschutz ist auch immer automatisch eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung enthalten. Im gesundheitlichen Worst-Case erhältst Du also auch nach Entlassung eine Rente bis zum vereinbarten Ablauftermin, sofern Du für voraussichtlich 6 Monate oder länger aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kannst.

 

Neben der zuvor angesprochenen "echten" Dienstunfähigkeitsklausel, die viele namhafte Versicherer nicht anbieten, bietet unsere Absicherung den Vorteil, dass wir immer genau die Lücke absichern, die Du benötigst.

Oft wird die Dienstunfähigkeitsrente einfach pauschal festgelegt. 1.000 Euro oder was auch immer, je nachdem, wie viel man sich leisten möchte.

Das ist bei uns anders. Anhand der Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe gibt es von uns im Versicherungsfall immer eine Rente in der Höhe, in der sie tatsächlich benötigt wird. Genau passend auf Deine Karrierestufe im öffentlichen Dienst. So wird nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig versichert.

Darüber hinaus zahlen wir bei Erwerbsminderung zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente. Erwerbsminderung liegt vor, wenn man für voraussichtlich 6 Monate oder länger weniger als 3 Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben kann.

Zusätzlich dazu gibt es einige beitragsfreie Nachversicherungsgarantien. Beispielsweise kann die Dienstunfähigkeitsversicherung auf Wunsch ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden, für den Fall, dass Du vom Öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft wechselst.

Durch die Kombination aus harter medizinischer Vorauswahl, stabilen Zahlbeiträgen und Top-Bewertungen in Preis‑Leistung kann die Continentale tatsächlich häufig günstigere Beiträge anbieten als viele Wettbewerber – ohne Kompromisse bei den Leistungen.

Die zahlreichen Auszeichnungen unabhängiger Ratingagenturen und Vergleichsportale bestätigen dieses hervorragende Preis‑/Leistungsverhältnis.

Keine Sorge, so schlimm, wie es sich anhört ist es nicht! Gesundheitsprüfung heißt nicht, dass Du Dich vor Antragstellung von einem Arzt untersuchen lassen musst oder ähnliches.

Gesundheitsprüfung bedeutet, dass bei der Antragstellung einige Risikofragen beantwortet werden müssen, welche Deinen Gesundheitszustand abfragen.

Hier wird beispielsweise nach Vorerkrankungen gefragt oder ob Du regelmäßig Medikamente nehmen musst. Beides ist aber noch kein Ausschlusskriterium, sondern wir müssen immer den individuellen Gesundheitszustand in Summe betrachten.

Bist Du Dir unsicher, ob Dein Gesundheitszustand eine Versicherung zulässt, können wir sogar kostenlos eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. Da diese anonym ist, hat das Ergebnis für Dich keine nachteiligen Auswirkungen.

"Wie kann ich mich absichern, wenn mein Gesundheitszustand eine Beantragung einer Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zulässt?"

Wenn Dein Gesundheitszustand eine Beantragung nicht zulässt, können wir prüfen, ob wir Dir zumindest Schutz über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gewähren können. Hier ist die Gesundheitsprüfung etwas lockerer. Diese "EU" leistet, wenn Du weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kannst. Hier setzt die Definition also nicht an Deinem zuletzt ausgeübten Beruf an, sondern daran, ob Du überhaupt noch irgendetwas arbeiten kannst.

Ebenso ist meistens zumindest der Schutz bei Unfällen über eine Unfallversicherung noch möglich!

Kontaktiere uns gerne für weitere Infos!

Notwendigkeit der Absicherung und Vorteil unseres Produktes erkannt?

Dann fülle gerne den nachfolgenden Fragebogen aus und Du erhältst von uns innerhalb kürzester Zeit einen unverbindlichen Vorschlag für Deine persönliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit! 

Eine Dienstunfähigkeitsabsicherung ist ein komplexes Produkt, welches mit einem Experten besprochen werden sollte. Wir machen Dir deshalb das Angebot, Dich vorab oder ergänzend in einem persönlichen Gespräch zu beraten!

Sofern vor Ausfüllen des Fragebogens ein Rückruf gewünscht ist, scrolle bitte direkt zum Seitenende und trage den gewünschten Termin für unser Telefonat ein.

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