Dienstunfähigkeitsabsicherung für Soldaten der Bundeswehr
Schutz bei Berufs- und Dienstunfähigkeit
Unser DU-Paket für Soldaten: Jetzt Beitrag und Absicherung berechnen lassen!
Deine Arbeitskraft ist die Grundlage für Dein Einkommen, Deine Familie und Deine Zukunftsplanung. Kannst Du Deinen Dienst aufgrund einer Erkrankung, psychischer Beschwerden oder eines Unfalls nicht mehr ausüben, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben.
Die Continentale PremiumBU mit Dienstunfähigkeits-Paket verbindet den Schutz bei Berufsunfähigkeit mit zusätzlichen Leistungen speziell für Soldaten der Bundeswehr.
- Leistung bei Berufs- und Dienstunfähigkeit
- Schutz für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten
- Persönliche Begleitung von der Antragstellung bis zum Leistungsfall
- Anpassung in eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nach Dienstzeitende und den dann ausgeübten Beruf ohne erneute Gesundheitsprüfung
Je früher Du Dich absicherst, desto besser sind häufig die Chancen auf einen normalen Versicherungsschutz. Erkrankungen, Beschwerden oder laufende Behandlungen können einen späteren Abschluss erschweren oder verteuern.
Warum ist für Dich eine private Absicherung notwendig?
Soldaten auf Zeit
Wirst Du als Soldat auf Zeit dienstunfähig, endet Dein Dienstverhältnis grundsätzlich durch Entlassung. Etwaige Übergangsgebührnisse werden abhängig von der Dienstzeit nur zeitlich begrenzt gezahlt; eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt zusätzliche medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen voraus. Eine private Absicherung kann helfen, die daraus entstehende Einkommenslücke zu verringern oder zu schließen.
Berufssoldaten
Wirst Du als Berufssoldat wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhältst Du grundsätzlich ein Ruhegehalt. Dieses entspricht jedoch nicht automatisch Deinen bisherigen Dienstbezügen und kann insbesondere bei früher Dienstunfähigkeit deutlich niedriger ausfallen. Eine private Absicherung kann das Ruhegehalt ergänzen und Deine laufenden finanziellen Verpflichtungen absichern.
Die wichtigsten Fragen* zur Absicherung bei Berufs- und Dienstunfähigkeit für Soldaten:
Berufsunfähigkeit liegt nach den Versicherungsbedingungen vor, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf bei der Bundeswehr aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.
Dienstunfähigkeit bedeutet dagegen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen Deine militärischen Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Die Feststellung erfolgt durch den Dienstherrn auf Grundlage einer bundeswehrärztlichen Beurteilung.
Nein, nicht unbedingt. Der Dienstherr kann Dich für dienstunfähig erklären, obwohl die Voraussetzungen einer privaten Berufsunfähigkeit noch nicht erfüllt sind.
Eine soldatenspezifische DU-Regelung kann diese Lücke zumindest für den vereinbarten Zeitraum schließen.
Das Dienstunfähigkeits-Paket leistet, wenn Du als Soldat auf Zeit aufgrund Deines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder als Berufssoldat wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst.
Wirst Du als Soldat auf Zeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder als Berufssoldat in den Ruhestand versetzt, erhältst Du für bis zu 24 Monate eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Während dieser Zeit bist Du außerdem von der Beitragszahlung befreit.
Was passiert nach den 24 Monaten?
Nach Ablauf der reinen Dienstunfähigkeitsleistung endet diese Zusatzleistung. Liegt gleichzeitig eine Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen vor, kann die reguläre Berufsunfähigkeitsrente bis zum vereinbarten Leistungsende weitergezahlt werden.
Ob Berufsunfähigkeit vorliegt, wird gesondert anhand der Versicherungsbedingungen geprüft.
Ab wann wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
Die volle vereinbarte Rente wird bereits ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent gezahlt. Es genügt grundsätzlich die ärztliche Prognose, dass die Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
Eine solche Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand erfolgt nicht bereits bei einer vorübergehenden Erkrankung. Der Dienstherr prüft auf Grundlage einer ärztlichen Begutachtung, ob Du Deine militärischen Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst oder eine Wiederherstellung Deiner Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist.
Die gesundheitlichen Voraussetzungen, die zu einer förmlichen Dienstunfähigkeit führen, sprechen deshalb häufig auch für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit. Beide Leistungsfälle sind jedoch rechtlich und vertraglich nicht identisch. Der Versicherer prüft zusätzlich, ob Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf nach den Versicherungsbedingungen voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.
Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, wird anstelle der zeitlich begrenzten Dienstunfähigkeitsleistung die reguläre Berufsunfähigkeitsrente gezahlt – längstens bis zum vereinbarten Leistungsende. Bereits für denselben Zeitraum gezahlte Dienstunfähigkeitsleistungen werden dabei angerechnet.
Ja. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich weltweit. Eine Auslandsverwendung oder die Teilnahme an einem Auslandseinsatz führt nicht automatisch zu einem Ausschluss! Entscheidend ist, wodurch die Berufs- oder Dienstunfähigkeit verursacht wurde.
Auch das passive Kriegsrisiko ist versichert: Wirst Du während eines Aufenthalts außerhalb Deutschlands durch Kriegsereignisse dienst- oder berufsunfähig, ohne aktiv daran beteiligt gewesen zu sein, besteht grundsätzlich Anspruch auf die volle vereinbarte Versicherungsleistung.
Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Teilnahme an humanitären Hilfeleistungen und friedenssichernden Maßnahmen außerhalb der NATO-Mitgliedstaaten. Voraussetzung ist, dass Du als Mitglied der deutschen Bundeswehr an einem Einsatz mit Mandat der NATO, UNO, EU oder OSZE teilnimmst. Auch der Einsatz von Waffengewalt führt deshalb nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Nicht versichert ist dagegen jede aktive Beteiligung an Kriegshandlungen. Fällt ein Versicherungsfall unter die vertragliche Kriegsklausel und verweigert der Versicherer deshalb die Leistung, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensausgleich durch den Bund bestehen. Dieser wird nach § 86 in Verbindung mit § 87 Soldatenversorgungsgesetz im Einzelfall und in angemessenem Umfang gewährt. Eine automatische oder vollständige Übernahme der vereinbarten Versicherungsleistung ist damit nicht garantiert.
Hier würde dann also gegebenenfalls die umgangssprachlich oft verwendete sogenannte "Ausfallbürgschaft des Bundes" greifen.
Maßgeblich bleiben die konkreten Versicherungsbedingungen, die Art des Einsatzes und die Ursache der Berufs- oder Dienstunfähigkeit.
Die passende Höhe hängt von Deinen Dienstbezügen, Deinen laufenden Ausgaben, bestehenden Versorgungsansprüchen und Deiner familiären Situation ab. Gibt es beispielsweise laufende Immobilienkredite oder sonstige Verbindlichkeiten, die bedient werden müssen?
Ziel sollte nicht irgendeine möglichst hohe Monatsrente sein, sondern eine realistische Absicherung Deiner monatlichen Versorgungslücke.
Gibt es Unterschiede in der Versorgungslücke zwischen SaZ und Berufssoldaten?
Soldaten auf Zeit: Bei einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit erhalten SaZ im besten Fall ausschließlich zeitlich begrenzte Übergangsgebührnisse, sodass bereits währenddessen eine spürbare Einkommenslücke entstehen kann. Nach deren Ablauf kann die Versorgungslücke deutlich größer werden, da im Gegensatz zu Berufssoldaten keine lebenslange Pension gezahlt wird. Ebenso erhalten ausgeschiedene SaZ im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Angestellten nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie häufig die Voraussetzungen nicht erfüllen!
Berufssoldaten: Berufssoldaten erhalten bei Dienstunfähigkeit zwar ein Ruhegehalt, dieses liegt jedoch regelmäßig unter den bisherigen Dienstbezügen. Je früher die Dienstunfähigkeit eintritt, desto größer kann die dauerhafte Versorgungslücke ausfallen.
Am besten ist natürlich immer die Versorgungslücke gänzlich zu schließen. Das hat aber auch seinen Preis. Hier gilt unserer Meinung nach auch mit Hinblick auf den möglichen zu zahlenden monatlichen Beitrag das Motto, eine moderate Absicherung ist immer noch besser als eine gar keine Absicherung.
Auch wenn man die monatliche Versorgungslücke unter Umständen aus finanziellen Gründen nicht komplett schließen kann, ist man im Versorgungsfall doch froh um jeden Euro, den man zur Verfügung hat.
Im nachfolgenden Abfrageformular kannst Du die gewünschte Absicherungshöhe eintragen.
Ja. Vor Vertragsabschluss erfolgt eine Gesundheits- und Risikoprüfung. Die hier relevanten Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz später gefährden.
Es müssen lediglich Fragen bzw. ein Fragebogen beantwortet werden. Eine ärztliche Begutachtung ist bei Antragstellung nicht erforderlich.
Wenn Du möchtest, können wir eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. Der Vorteil liegt darin, dass Deine Daten lediglich anonym verarbeitet und geprüft werden. So entsteht Dir bei einer etwaigen späteren Antragstellung bei einem unserer Wettbewerber keinerlei Nachteil.
Sofern dies gewünscht ist, kannst Du im nachfolgenden Kontaktformular die entsprechende Auswahl setzen.
Ja. Eine zusätzliche Nachversicherung ist unter anderem bei einer Besoldungserhöhung infolge einer Beförderung möglich. Voraussetzung ist, dass seit dem Diensteintritt mindestens zwei Jahre vergangen sind. Die Erhöhung muss innerhalb der vorgesehenen Frist beantragt werden.
Auch die erstmalige Ernennung zum Berufssoldaten ist ein zusätzliches Nachversicherungsereignis. Dadurch kann die Absicherung unter den vertraglichen Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Weiter gelten auch hier die konkreten Versicherungsbedingungen.
Beim Überschusssystem Beitragsverrechnung wird zwischen dem garantierten Tarifbeitrag und dem derzeit zu zahlenden Beitrag unterschieden. Der Zahlbeitrag kann sich verändern, wenn die Überschussbeteiligung angepasst wird, z. B. falls der Versicherer Verluste erzielen würde. Er kann jedoch nicht über den vereinbarten Tarifbeitrag steigen.
In der Praxis ist das jedoch bisher noch nie vorgekommen, dass die Zahlbeiträge zu bereits laufenden Verträgen erhöht werden mussten. Der Versicherer kalkuliert die Beiträge in der Regel auskömmlich und nachhaltig.
Nimmst Du etwaige Nachversicherungsgarantien in Anspruch, sodass die monatlich versicherte Rente steigt, steigt logischerweise auch der Zahlbeitrag. Das gilt auch, sofern der Vertrag bei Verlassen der Bundeswehr auf den dann ausgeübten Zivilberuf angepasst wird und dieser ein höheres Berufsunfähigkeitsrisiko hat, als bisher als Bundeswehrsoldat bzw. -soldatin.
Du kannst Deinen bestehenden Versicherungsschutz an Deinen neuen zivilen Beruf anpassen. Riesen Vorteil: Dafür ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
Die Anpassung muss grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden beantragt werden und ist unter anderem nur möglich, solange Du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, der Vertrag nicht beitragsfrei gestellt ist und dieser sich noch nicht in der Leistungsphase befindet.
Die konkreten Voraussetzungen sind den den Versicherungsbedingungen geregelt.
*Erstellt und geprüft durch die Bezirksdirektion Eulgem Versicherungsservice GbR.
Wir beraten Bundeswehrsoldaten persönlich zur Absicherung bei Berufs- und Dienstunfähigkeit. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Beantworte einige kurze Fragen und erhalte von uns einen unverbindlichen Vorschlag, der zu Deinem Dienstverhältnis und Deiner gewünschten Absicherung bei Berufs- und Dienstunfähigkeit passt.
Lieber direkt persönlich sprechen?
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