Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte mit echter DU-Klausel

Neu: Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsschutz für Beamte in einem Vertrag

Die neue Continentale PremiumBU Beamte verbindet eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel. Du erhältst die vereinbarte Rente sowohl bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit als auch, wenn Du wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst.

Das Besondere: Du bist nicht nur gegen Dienstunfähigkeit abgesichert. Auch wenn Dein Dienstherr Dich noch nicht für dienstunfähig erklärt hat, kann bereits eine Berufsunfähigkeit ab 50 % einen Anspruch auf die vereinbarte BU-Rente auslösen.

PremiumBU Beamte: Ein Vertrag. Zwei Wege zur Rente.

Berufsunfähigkeit
Ab 50 % Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate.

Dienstunfähigkeit
Versetzung in den Ruhestand bzw. Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen.

PremiumBU Beamte – Deine Vorteile auf einen Blick

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
  • Volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Schutz für Beamtenanwärter sowie Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit
  • Leistung bei Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
  • Leistung bei Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
  • Keine abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Flexible Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Risikoprüfung

Dienstunfähig oder berufsunfähig? Die PremiumBU Beamte kann in beiden Fällen leisten.

Für Beamte gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit. Ob Du dienstunfähig bist, entscheidet Dein Dienstherr nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Berufsunfähigkeit richtet sich dagegen danach, ob Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen noch zu mindestens 50 % ausüben kannst.

Die PremiumBU Beamte verbindet beide Absicherungen: Du musst also nicht erst dienstunfähig sein, um Versicherungsschutz zu haben – und eine Dienstunfähigkeit muss nicht gleichzeitig die klassische Definition der Berufsunfähigkeit erfüllen.

Beamtenanwärter / Beamte auf Widerruf

Bei einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit besteht regelmäßig noch kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Gerade am Anfang der Laufbahn kann deshalb eine besonders große Einkommenslücke entstehen.

Beamte auf Probe

Auch Beamte auf Probe können bei Dienstunfähigkeit entlassen werden, anstatt ein dauerhaftes Ruhegehalt zu erhalten. Die ersten Dienstjahre gehören deshalb zu den finanziell empfindlichsten Phasen der Beamtenlaufbahn.

Beamte auf Lebenszeit

Bei einer Versetzung in den Ruhestand besteht grundsätzlich Anspruch auf Ruhegehalt. Dieses entspricht jedoch nicht automatisch den bisherigen Dienstbezügen und kann insbesondere in frühen Dienstjahren eine deutliche Versorgungslücke hinterlassen.

Die PremiumBU Beamte bietet Versicherungsschutz unabhängig davon, ob eine allgemeine Dienstunfähigkeit zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Versetzung in den Ruhestand mit fortlaufendem Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit führt. Damit berücksichtigt der Tarif unterschiedliche Folgen, die eine Dienstunfähigkeit während Deiner Beamtenlaufbahn haben kann.

Wie hoch Deine versicherte Berufsunfähigkeitsrente sein sollte, richtet sich nach Deiner persönlichen Versorgungslücke und lässt sich nicht pauschal allein anhand Deines Beamtenstatus bestimmen. Gerade deshalb sollte die gewünschte Rentenhöhe individuell festgelegt und während der Laufbahn regelmäßig überprüft werden.

Praktisch ist dabei: Die Ernennung zum Beamten auf Probe und die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit gehören ausdrücklich zu den Ereignissen, bei denen Du die versicherte BU-Rente unter den Voraussetzungen und Grenzen der Versicherungsbedingungen ohne erneute Risikoprüfung erhöhen kannst.

Berufsunfähigkeit liegt nach den Versicherungsbedingungen vor, wenn Du infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande bist, Deinen zuletzt ausgeübten Beruf so auszuüben, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.

Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn voraussichtlich feststeht, dass dieser Zustand mindestens sechs Monate bestehen wird.

Zusätzlich gilt: Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen liegt auch vor, wenn Du wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst und fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhältst oder wenn Du wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst.

Die PremiumBU Beamte enthält eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie leistet, wenn Du als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst und fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhältst. Sie leistet ebenfalls, wenn Du als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wirst. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für Richter und Kirchenbeamte.

Der wesentliche Unterschied zu einer sogenannten unechten Dienstunfähigkeitsklausel: Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel ist die allgemeine Dienstunfähigkeit unter den in den Versicherungsbedingungen genannten Voraussetzungen selbst ein zusätzlicher Tatbestand für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit. Du musst Deinen Leistungsanspruch in diesem Fall also nicht zusätzlich über die klassische Definition einer mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit begründen.

Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel reicht die Dienstunfähigkeit dagegen typischerweise nicht als eigenständiger Leistungstatbestand aus; der Versicherer prüft zusätzlich, ob die Voraussetzungen seiner allgemeinen Berufsunfähigkeitsdefinition erfüllt sind. Kommt der Versicherer bei einem Vertrag mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel also zu einem anderen Ergebnis als der Amtsarzt, kann es sein, dass Du zwar dienstunfähig bist, jedoch keine Leistung aus Deiner Dienstunfähigkeitsversicherung erhältst. 

Deshalb solltest Du zwingend darauf achten, dass Dein Vertrag eine echte DU-Klausel enthält, so wie bei uns der Fall!

Für die Leistungsprüfung sind im Versicherungsfall die zur Dienstunfähigkeit führenden ärztlichen Gutachten sowie die entsprechenden Verfügungen bzw. Urkunden des Dienstherrn einzureichen.

Ja. Die PremiumBU Beamte ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Erfüllst Du die bedingungsgemäße Definition der Berufsunfähigkeit, insbesondere weil Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente geleistet werden.

Eine vorherige Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit ist hierfür nicht erforderlich.

Kommt der Dienstherr also zum Ergebnis, dass es für eine Dienstunfähigkeit nicht reicht, Du aber trotzdem unsere Definition erfüllst, bist Du mit unserem Produkt auf der sicheren Seite! 

Ja, auch im umgekehrten Fall zur vorherigen Frage!

Die Versicherungsbedingungen regeln die allgemeine Dienstunfähigkeit als zusätzlichen Tatbestand für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit.

Wirst Du als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhältst fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit oder wirst Du wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen, muss der Leistungsanspruch daher nicht zusätzlich über die normale Definition einer mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit begründet werden. 

Eine Veränderung Deines Berufs während der Vertragslaufzeit muss der Continentale grundsätzlich nicht angezeigt werden. Beendest Du Dein Beamtenverhältnis aus nicht medizinischen Gründen, kannst Du außerdem innerhalb von zwölf Monaten unter den in den Versicherungsbedingungen genannten Voraussetzungen Deine bisherige PremiumBU Beamte ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen.

Bei einem Umtausch wird der bisherige Vertrag beendet und ein neuer Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag abgeschlossen - die Absicherung aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit entfällt dann logischerweise, da Du ja auch nicht mehr im Beamtenverhältnis bist.

Keine Sorge, so schlimm, wie es sich anhört ist es nicht! Gesundheitsprüfung heißt nicht, dass Du Dich vor Antragstellung von einem Arzt untersuchen lassen musst oder ähnliches.

Gesundheitsprüfung bedeutet, dass bei der Antragstellung einige Risikofragen beantwortet werden müssen, welche Deinen Gesundheitszustand abfragen.

Hier wird beispielsweise nach Vorerkrankungen gefragt oder ob Du regelmäßig Medikamente nehmen musst. Beides ist aber noch kein Ausschlusskriterium, sondern wir müssen immer den individuellen Gesundheitszustand in Summe betrachten.

Bist Du Dir unsicher, ob Dein Gesundheitszustand eine Versicherung zulässt, können wir sogar kostenlos eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. Da diese anonym ist, hat das Ergebnis für Dich keine nachteiligen Auswirkungen.

"Wie kann ich mich absichern, wenn mein Gesundheitszustand eine Beantragung einer Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zulässt?"

Wenn Dein Gesundheitszustand eine Beantragung nicht zulässt, können wir prüfen, ob wir Dir zumindest Schutz über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gewähren können. Hier ist die Gesundheitsprüfung etwas lockerer. Diese "EU" leistet, wenn Du weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kannst. Hier setzt die Definition also nicht an Deinem zuletzt ausgeübten Beruf an, sondern daran, ob Du überhaupt noch irgendetwas arbeiten kannst.

Ebenso ist meistens zumindest der Schutz bei Unfällen über eine Unfallversicherung noch möglich!

Kontaktiere uns gerne für weitere Infos!

Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn Du eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung erhältst. Voraussetzung ist, dass die volle Erwerbsminderungsrente allein aus medizinischen Gründen gewährt wird und Dein Versicherungsvertrag beim Eintritt der vollen Erwerbsminderung bereits mindestens zehn Jahre bestanden hat.

Entsprechendes gilt bei einer unbefristeten Rente eines berufsständischen Versorgungswerks in Deutschland wegen vollständiger Berufsunfähigkeit.

Das könnte z. B. der Fall sein, wenn Du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest und wieder sozialversicherungspflichtig angestellt wirst. In dem Fall zahlst Du ja auch wieder in die gesetzliche Rentenversicherung ein. 

Ja. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung bestehen unter den Voraussetzungen und innerhalb der Grenzen der Versicherungsbedingungen verschiedene Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Risikoprüfung - eine finanzielle Angemessenheitsprüfung bleibt jedoch bestehen. Heißt, die Höhe der Absicherung muss den finanziellen Lebensumständen entsprechen.

Zu den genannten Ereignissen gehören beispielsweise Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, bestimmte Einkommenssteigerungen, die Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf Lebenszeit, die Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe sowie der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie.

Zusätzlich ist innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn einmalig eine ereignisunabhängige Nachversicherung möglich.

Starker Schutz. Persönlich begleitet.

Jetzt persönlichen Vorschlag zur PremiumBU Beamte anfragen!

Mit der Continentale Lebensversicherung als leistungsstarkem Versicherer und uns als persönlichem Ansprechpartner hast Du ein starkes Team an Deiner Seite. Von Deiner ersten Anfrage über den Abschluss bis hin zum Leistungsfall begleiten wir Dich in unserer Versicherungsagentur persönlich und zuverlässig.

Eine Dienstunfähigkeitsabsicherung ist ein komplexes Produkt, welches mit einem Experten besprochen werden sollte. Wir machen Dir deshalb das Angebot, Dich vorab oder ergänzend in einem persönlichen Gespräch zu beraten!

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